FÜR SCHWANGERE
FÜR SCHWANGERE
„Ich habe Angst, dass was schief geht” oder „Werde ich eine gute Mutter sein?“ sind Fragen, die sich Schwangere oft stellen. Diese oder andere Sorgen können eine Schwangerschaft belasten. Das kostenfreie Projekt Mind:Pregnancy der Unikliniken Heidelberg und Tübingen hilft Ihnen entspannt durch Ihre Schwangerschaft.
PSYCHISCHE BELASTUNGEN IN DER
SCHWANGERSCHAFT SIND KEINE SELTENHEIT
Während Ihrer Schwangerschaft kümmert sich Ihr Gynäkologe/Ihre Gynäkologin regelmäßig um Ihr körperliches Wohl und das Ihres Kindes.
Doch auch das geistige Wohlbefinden darf nicht vernachlässigt werden, denn Ängste, Sorgen und Stress erschweren die Schwangerschaft.
Bis zu 20 % aller werdenden Mütter leiden unter Angst oder Depression – konkrete Behandlungsangebote finden sich leider nur selten.
Wir – das Team von Mind:Pregnancy – helfen Ihnen.
Mit dem kostenfreien Programm für mehr Achtsamkeit in der Schwangerschaft können Stress und Ängste erkannt und mit Achtsamkeitsübungen behandelt werden.
Warum sollte ich an der kostenfreien Studie teilnehmen?
Gewinnen Sie anhand wissenschaftlicher Fragebögen Klarheit darüber, ob bei Ihnen eine besondere Belastung besteht. Nehmen Sie Ihr Wohlbefinden selbst in die Hand und beugen Sie Komplikationen bestmöglich vor.
Lernen Sie, wieder zur Ruhe zu kommen, auf sich Acht zu geben und besser mit Sorgen und Stress umzugehen. Das Achtsamkeitstraining unserer App mindmom wurde von PsychologInnen der Universität Tübingen eigens für schwangere Frauen konzipiert und ist für Sie kostenlos zugänglich.
Erhalten Sie wöchentlich Informationen zu Ihrem Schwangerschaftsverlauf. Im Schwangerschaftsratgeber geben Ihnen unsere ÄrztInnen Antworten auf häufige Fragen und stellen praktische Informationen bereit.
Einen Termin für ein psychologisches Gespräch zu bekommen kann manchmal schwierig sein. Durch Ihre Teilnahme an Mind:Pregnancy erhalten Sie bei Anzeichen psychischer Belastung einfach und schnell Zugang zu einem persönlichen psychologischen Erstgespräch.
Finden Sie mit Hilfe der Suchfunktion teilnehmende gynäkologische Arztpraxen.
Bei Zeichen psychischer Belastung vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin zum persönlichen Erstgespräch per Videochat bzw. an den Universitätskliniken Heidelberg oder Tübingen.
Nehmen Sie an der Studie von Mind:Pregnancy teil und erhalten Sie Zugang zur App mindmom – dem Programm für mehr Achtsamkeit in der Schwangerschaft.
MINDMOM – DIE APP:
IHR BEGLEITER IN DER SCHWANGERSCHAFT
Lernen Sie den achtsamen Umgangs mit sich und dem ungeborenen Kind mit Hilfe von
mindmom – dem Programm für Achtsamkeit in der Schwangerschaft:
basierend auf den Prinzipien der Verhaltenstherapie und Achtsamkeitslehre, entwickelt von den erfahrenen ÄrztInnen und PsychologInnen der Universitätskliniken Heidelberg und Tübingen.
Derzeit ist die Nutzung von mindmom nur durch Teilnahme an der Studie von Mind:Pregnancy möglich.
Die Module sind das Herz unseres Achtsamkeitstrainings. Konzipiert durch erfahrene PsychologInnen der Universität Tübingen, üben Sie sich in den Methoden der Verhaltenstherapie und lernen Sie hilfreiche Fähigkeiten zur Steigerung der Selbstwirksamkeit. Stellen Sie Ihre eigenen Übungen zusammen und lernen Sie, optimal mit schwierigen Situationen in der aktuellen Lebenssituation umzugehen!
Die Visiten stellen die wissenschatlichen Komponente des Projekts dar. Sie bestehen aus Fragebögen zu Themen wie Wohlbefinden, Lebensqualität und Symptomen von Stress oder Angst. Mit Hilfe der Fragebögen können die ÄrztInnen unseres Teams genau nachvollziehen, ob und wie Achtsamkeitstraining werdenden Müttern hilft und so wertvolle Erkenntnisse gewissen - zum Wohl von Mutter und Kind.
Im Ratgeber erfahren Sie wöchentlich angepasste, spannende Informationen über den Verlauf Ihrer Schwangerschaft. Zusätzlich haben unsere ÄrztInnen Ihnen nützliche Tipps und Tricks aus der klinischen Praxis zusammengestellt. So werden Sie auch auf die organisatorischen Hürden der Schwangerschaft, beispielsweise die Planung des Krankenhausaufenthalts, vorbereitet.
Das sagen Patientinnen
über Mind:Pregnancy …
„Ich bin sehr froh, dass ich aktiv an der Studie mit den Modulen teilnehmen darf. Ich nutze sie intensiv und der Umgang mit der Schwangerschaft fiel mir dadurch von Woche zu Woche leichter. Durch die Atem- und Yogaübungen kann ich Entspannung ganz bewusst einüben. Die fachlichen Informationen in den Modulen finde ich auch sehr wichtig. Die Mitarbeiter der Uniklinik HD sind sehr auf meine Problematik eingegangen. Ich kann Mind pregnancy nur weiterempfehlen. Danke für Ihre wertvolle Arbeit!“
„Ein super Programm! Man kann sich seine Zeit gut selbst einteilen, wann man die Achtsamkeitsübungen und Yoga-Übungen macht. Außerdem findet alle zwei Wochen eine Visite statt, die meine Stimmung und Psyche bewertet. So wird nichts übersehen und ich fühle mich in der Schwangerschaft unterstützt und sicher.“
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Sie sind schwanger und berufstätig und möchten mehr über ihre Rechte als schwangere Arbeitnehmerin in Deutschland erfahren, dann sind Sie bei unserem Beitrag zum Thema Beschäftigungsverbot genau richtig.
Der Schutz Ihrer Gesundheit als schwangere oder stillende Arbeitnehmerin und die Ihres Kindes ist in Deutschland gesetzlich durch das sogenannte Mutterschutzgesetz geregelt. Im Rahmen des Mutterschutzgesetzes sind auch die gesetzlichen Bestimmungen zum Beschäftigungsverbot für Arbeitnehmerinnen festgelegt.
Was umfasst das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz dient zum Schutz Ihrer Gesundheit am Arbeitsplatz, dem Schutz vor Kündigung, umfasst ein festes Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt und dient zur Sicherung Ihres Einkommens während eines Beschäftigungsverbotes.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen in Deutschland, die in einem Angestelltenverhältnis tätig sind – unabhängig davon, wie viele Stunden Sie arbeiten, welche Staatsangehörigkeit Sie haben oder ob Sie verheiratet sind. Sind Sie Beamtin oder selbstständig tätig gelten für Sie jedoch andere Gesetzmäßigkeiten. Sollten Sie in einem befristeten Arbeitsverhältnis sein, greifen für Sie die Regelungen durch den Mutterschutz bis zum Ablauf des Arbeitsverhältnisses.
Welche Beschäftigungsverbote gibt es?
1. Das absolute Beschäftigungsverbot, welches vorschreibt, dass Sie 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes nicht arbeiten dürfen. Liegt bei Ihnen jedoch
eine Frühgeburt oder eine Mehrlingsschwangerschaft vor, verlängert sich das absolute Beschäftigungsverbot nach der Geburt auf 12 Wochen.
2. Das individuelle gesundheitsbedingte Beschäftigungsverbot, welches durch einen Arzt attestiert wird.
3. Das generelle betriebliche Beschäftigungsverbot, das Ihr Arbeitgeber ausstellt und welches unabhängig von Ihrem Gesundheitszustand gültig ist.
Während eines Beschäftigungsverbotes steht Ihnen Ihr voller Lohn zu.
Was ist das individuelle (ärztliche) Beschäftigungsverbot?
Das individuelle Beschäftigungsverbot kann durch einen Arzt ausgestellt werden, wenn aus ärztlicher Sicht Ihre Gesundheit oder die Ihres (ungeborenen) Kindes durch das Fortführen Ihrer Arbeit gefährdet ist. Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann demnach von einem Arzt immer dann ausgestellt werden, wenn durch die Arbeitstätigkeit ein Risiko für Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes besteht. Dies kann beispielsweise bei Komplikationen in der Schwangerschaft (bspw. Muttermundschwäche, Gefahr einer Frühgeburt) der Fall sein. Der Arzt hat jedoch auch die Möglichkeit in einem „Teilbeschäftigungsverbot“ anzugeben, dass Sie beispielsweise nur eine bestimme Stundenzahl am Tag arbeiten können oder nur bestimmte Tätigkeiten ausführen dürfen (bspw. nur im Sitzen arbeiten). Ein individuelles Beschäftigungsverbot darf jeder Arzt, also nicht nur der Gynäkologe, ausstellen und Ihr Arbeitgeber ist gesetzlich zum Einhalten des vom Arzt ausgestellten Beschäftigungsverbotes verpflichtet.
Was ist das generelle (betriebliche) Beschäftigungsverbot?
Während das ärztliche Beschäftigungsverbot von Ihrem Gesundheitszustand während und nach der Schwangerschaft abhängt, geht es beim betrieblichen Beschäftigungsverbot um potentielle Gefährdungen und Risiken für Ihre Schwangerschaft durch die Arbeitstätigkeiten und die Arbeitsbedingungen an Ihrem Arbeitsplatz. Ihr Arbeitgeber ist dazu angehalten, Ihren Arbeitsplatz bezüglich einer potentiellen Gefährdung für schwangere Frauen zu beurteilen. Liegt in Ihrer Arbeitsstelle während Ihrer Schwangerschaft oder der Stillzeit eine Gefährdung für Ihre Gesundheit oder die Ihres Kindes vor, ist der Arbeitgeber verpflichtet, Ihre Gesundheit zu schützen. Dazu hat der Arbeitgeber verschiedene Möglichkeiten. So muss Ihr Arbeitgeber versuchen, Ihren Arbeitsplatz so umzugestalten, dass für Sie keine weiteren Risiken bestehen; ist dies nicht möglich, muss ihr Arbeitgeber Sie versetzen oder ggf. ein Beschäftigungsverbot für Sie ausstellen.
Hier finden Sie einen Überblick über Arbeitstätigkeiten, bei denen das generelle Beschäftigungsverbot greift.
Besonderheit: vorläufiges Beschäftigungsverbot
Sollte Ihr Arbeitgeber die notwendigen Maßnahmen zum Schutz Ihrer Gesundheit oder die Ihres Kindes nicht umgesetzt haben, darf er Sie nicht weiter beschäftigen. In diesem Fall ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet Ihnen ein vorläufiges Beschäftigungsverbot auszustellen; sollte dies nicht geschehen, kann Ihnen auch Ihr Arzt ein solches vorläufiges Beschäftigungsverbot ausstellen.
Sollten Sie Fragen zum betrieblichen Beschäftigungsverbot haben oder es hierbei Unstimmigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber geben, können Sie sich an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden.
Mit Mind:Pregnancy können Sie nicht nur lernen, Ruhe und Entspannung während der Schwangerschaft zu erfahren und sich so sicher auf die Geburt Ihres Kindes vorzubereiten – sondern erhalten zudem die wichtigsten Informationen und Fakten rund um die Schwangerschaft und Geburt Ihres Kindes.
Konnten nicht alle Ihre Fragen beantwortet werden? Dann finden Sie im Leitfaden zum Mutterschutz des Bundesministeriums für Familie weitere ausführliche Informationen zu diesem Thema.
Wir von Mind:Pregnancy freuen uns, Sie während Ihrer Schwangerschaft begleiten und unterstützen zu dürfen.
Weitere Informationen zum Thema Beschäftigungsverbot:
Sport in der Schwangerschaft ist sehr gesund. Sie trainieren Ihre Muskeln und Ihr Herz-Kreislaufsystem und bereiten so Ihren Körper optimal auf die Geburt vor. Die Sauerstoffversorgung wird verbessert und das Bindegewebe gekräftigt. Gut trainierte Frauen gebären leichter, haben weniger Risiko für einen Dammschnitt und empfinden Schmerzen nicht so extrem.
Sport…
Die wichtigste Voraussetzung für Sport in der Schwangerschaft ist immer Ihre Gesundheit. Sollte bei Ihnen eine Risikoschwangerschaft bestehen, müssen Sie beim Sport besonders vorsichtig sein und sollten vorher Ihren Frauenarzt um Rat fragen!
Wir empfehlen täglich 30 Minuten Bewegung und 3 Mal pro Woche Sport, damit Sie fit und aktiv bleiben. Trinken Sie beim bzw. nach dem Sport unbedingt genug. Durch das Schwitzen verliert Ihr Körper wichtige Flüssigkeit, die wieder aufgefüllt werden muss.
In der Schwangerschaft gilt es generell alle Sportarten zu vermeiden, die mit einem erhöhtem Sturz- oder Verletzungsrisiko einhergehen wie z.B. Kampfsportarten oder körperbetonte Ballsportarten. Wählen Sie nur sichere und wenig anstrengende Sportarten, ob nun rasches Spazierengehen, kleinere Wanderungen, Joggen oder Schwimmen. Passen Sie Ihre Aktivitäten dem Stadium Ihrer Schwangerschaft an. Gerade gegen Ende der Schwangerschaft sollten Sie sehr gut auf sich achtgeben und übermäßige Anstrengung vermeiden.
Oft hilft es auch, mehr Bewegung in Ihren Alltag zu integrieren. Ob zur Arbeit oder zum Einkaufen, gehen Sie zu Fuß! Auch die kleinen Fußwege werden sich bezahlt machen. Verzichten Sie auf Lift oder Rolltreppen, Treppensteigen ist gesund. Oder bauen Sie kleine Bewegungs- oder Gymnastikübungen in Ihre Pausen ein – egal, ob morgens nach dem Aufstehen oder in der Mittagspause: es wird Ihnen guttun.
Yoga in der Schwangerschaft
In der Schwangerschaft muss Ihr Körper für zwei arbeiten und deshalb viel mehr leisten, was das Herz-Kreislauf-System, aber auch Gelenke und Muskel stärker belastet. Yoga kann Ihnen dabei helfen, mit diesen Belastungen leichter fertig zu werden und Stress, Fehlhaltungen oder Verspannungen wirkungsvoll abzubauen.
Yoga fördert außerdem Stärke, Stabilität, Flexibilität und Vertrauen in Ihren Körper. Auf den eigenen Körper hören zu lernen ist gerade in der Schwangerschaft von großer Bedeutung. Yoga kann durch bewusste Atemübungen und sanfte Dehnungen helfen, Ihr Körperbewusstsein zu schulen
Auch hier gilt: Horchen Sie während der Übungen in Ihren Körper hinein und lassen Sie anstrengende Yoga-Positionen weg. Die flache Rückenlage, Bauchmuskeldehnung und starke Beanspruchung von Gelenken sind nicht zu empfehlen.
Weitere Informationen zum Thema Sport in der Schwangerschaft:
Gerade in der Schwangerschaft ist eine ausgewogene und reichhaltige Ernährung wichtig! Der Energiebedarf bleibt innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft nahezu konstant und liegt bei rund 2.300 Kalorien pro Tag. Etwa ab dem vierten Monat steigt der Bedarf auf rund 2.600 Kalorien, das entspricht einem Mehrbedarf von nur etwa 13 %.
Kohlenhydrate sind eine wichtige Energiequelle für unseren Organismus. Bei übermäßigem Verzehr wird der Überschuss in Körperfett umgewandelt. Das gilt auch, wenn Sie zu viel Fett oder Eiweiß aufnehmen.
Milchprodukte sind wichtige Kalziumlieferanten und sehr wichtig für unsere Knochen und Zähne. Gerade Ihr Baby benötigt sehr viel Kalzium für Wachstum und Knochenaufbau.
Rohmilchprodukte sollten während der Schwangerschaft gemieden werden!
Weitere Informationen zum Thema Ernährung in der Schwangerschaft:
Beratungsstellen – Arbeitskreis Leben:
Bei Ihnen besteht ein Notfall?
Notfallnummern
Unter den folgenden Nummern bekommen Sie sofort professionelle Hilfe: